Bei Bauvorhaben mit der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden durch Senkungen eines Grundstücks und durch Erdrutschungen abgesichert. Nicht ersetzt werden dagegen Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden am Baugrundstück selbst sowie an den dort befindlichen Gebäuden und Anlagen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch:
- Senkungen eines Grundstücks
- Erdrutschungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden:
- am Baugrundstück selbst
- an Gebäuden oder Anlagen auf dem Baugrundstück
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche, die entstehen, wenn ein Grundstück absinkt oder es zu einer Erdrutschung kommt. Nicht mitversichert sind jedoch Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden, die das Baugrundstück selbst oder die darauf stehenden Gebäude und Anlagen betreffen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei Senkungen und Erdrutschungen abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Senkungen eines Grundstücks und durch Erdrutschungen.
Sind Schäden am eigenen Baugrundstück mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden am Baugrundstück selbst sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Gebäude und Anlagen auf dem Baugrundstück?
Nein. Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden an Gebäuden oder Anlagen auf dem Baugrundstück sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022