Bei der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung werden die Beiträge stets im Voraus gezahlt – je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, ebenso das Versicherungsjahr, wobei kürzere Vertragslaufzeiten entsprechend berücksichtigt werden.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Das geschieht entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag. Bei laufenden Zahlungen sind folgende Zahlweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer vorab gezahlt, wobei du zwischen laufender Zahlung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) und einem einmaligen Beitrag wählen kannst. Eine Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr; ist der Vertrag kürzer, gilt dessen Laufzeit. Auch das Versicherungsjahr umfasst ein Jahr, wobei das erste Jahr verkürzt wird, wenn die Laufzeit nicht aus ganzen Jahren besteht.
Häufige Fragen
Welche Zahlweisen gibt es für den Beitrag?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch bei einer längeren Vertragsdauer. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was passiert mit dem Versicherungsjahr, wenn die Laufzeit keine ganzen Jahre umfasst?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022