Wie lange läuft die Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung und wann endet sie? Der Vertrag gilt zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung mindestens drei Monate vor Ablauf zugeht. Kürzere Verträge enden ohne Kündigung, mehrjährige lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen, und beim vollständigen Wegfall des versicherten Interesses endet der Vertrag insoweit.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Diese Verlängerung tritt nicht ein, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst, und bei mehrjährigen Verträgen kann der Versicherungsnehmer ab dem dritten Jahr fristgerecht kündigen. Entfällt das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft, endet der Vertrag insoweit mit der Kenntnis des Versicherers.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022