In der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung sind Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen, die durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs entstehen oder für die Versicherte als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs haften. Eine bloße Tätigkeit an einem fremden Wasserfahrzeug gilt dabei unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gebrauch.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden durch:
- den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs durch den Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person
- die Inanspruchnahme dieser Personen als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs
Eine Tätigkeit der genannten Personen an einem Wasserfahrzeug gilt nicht als Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung. Das setzt voraus:
- Keine dieser Personen ist Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs.
- Das Wasserfahrzeug wird bei der Tätigkeit nicht in Betrieb gesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die beim Gebrauch eines Wasserfahrzeugs entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt auch, wenn Versicherte als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs haftbar gemacht werden. Arbeiten an einem fremden Wasserfahrzeug zählen jedoch nicht als Gebrauch, solange keine der Personen Halter oder Besitzer ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch den Gebrauch eines Bootes mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs sind ausgeschlossen. Das gilt für den Versicherungsnehmer, mitversicherte Personen sowie von ihnen bestellte oder beauftragte Personen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn ich als Halter eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werde?
Ja. Ansprüche, für die eine versicherte Person als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen wird, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Wann gilt eine Tätigkeit an einem Wasserfahrzeug nicht als Gebrauch?
Eine Tätigkeit an einem Wasserfahrzeug gilt nicht als Gebrauch, wenn keine der genannten Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und das Wasserfahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022