Bei der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden durch Abwässer mitversichert. Nicht abgedeckt sind dagegen Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen sowie die daraus entstehenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Ausgeschlossen sind:
- Ansprüche wegen Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen
- alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch Abwässer entstehen. Ausgenommen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen, die durch Verschmutzungen und Verstopfungen verursacht werden. Auch Vermögensschäden, die sich aus solchen Verschmutzungen und Verstopfungen ergeben, sind vom Schutz ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer über die Bauherrenhaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Zahlt die Versicherung bei verstopften oder verschmutzten Entwässerungsleitungen?
Nein, Ansprüche wegen Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen sind ausgeschlossen.
Sind Vermögensschäden aus verstopften Entwässerungsleitungen mitversichert?
Nein, alle Vermögensschäden, die sich aus Verschmutzungen und Verstopfungen von Entwässerungsleitungen ergeben, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022