Wer sein Grundstück bebaut, ist bei der GVO Versicherung im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht als Haus- und Grundbesitzer abgesichert – und zwar sowohl für das zu bebauende Grundstück als auch für das darauf zu errichtende Bauwerk. Der Versicherungsschutz umfasst dabei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in dieser Eigenschaft.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und Grundbesitzer. Der Schutz bezieht sich dabei auf:
- das zu bebauende Grundstück
- das zu errichtende Bauwerk
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für Sie in Ihrer Rolle als Haus- und Grundbesitzer. Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht, die sich sowohl auf das Grundstück, das bebaut werden soll, als auch auf das Bauwerk bezieht, das darauf entsteht.
Häufige Fragen
In welcher Eigenschaft ist man hier versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und Grundbesitzer.
Worauf bezieht sich der Versicherungsschutz konkret?
Der Schutz bezieht sich auf das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.
Ist auch das Grundstück selbst mitversichert und nicht nur das Gebäude?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht sowohl für das zu bebauende Grundstück als auch für das zu errichtende Bauwerk.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022