Die GVO Versicherung schützt mit ihrer Bauherrenhaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das im Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben – vorausgesetzt, Planung, Bauleitung und Bauausführung sind vollständig an einen Dritten vergeben. Der Schutz läuft mit dem Ende der Bauarbeiten aus, spätestens jedoch drei Jahre nach Versicherungsbeginn.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr. Dies gilt für das Bauvorhaben, das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschrieben ist.
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch 3 Jahre nach Versicherungsbeginn.
Die Verlängerungsklausel findet keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die den Versicherungsnehmer als privaten Bauherrn für sein im Versicherungsschein genanntes Bauvorhaben trifft. Der Schutz greift nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten übertragen sind. Die Versicherung läuft mit dem Ende der Bauarbeiten aus, spätestens drei Jahre nach Versicherungsbeginn, und verlängert sich nicht automatisch.
Häufige Fragen
Welche Haftpflicht deckt die Bauherrenhaftpflicht ab?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben.
Unter welcher Voraussetzung besteht überhaupt Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Wann endet der Versicherungsschutz?
Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch 3 Jahre nach Versicherungsbeginn.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Nein, die Verlängerungsklausel findet keine Anwendung.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022