Bei der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung ist die Entschädigung pro Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt in der Regel das Doppelte dieser Summe. Der Abschnitt zeigt zudem, wie mehrere zusammenhängende Schäden als ein Serienschaden gelten, wie eine Selbstbeteiligung abgezogen wird und wie Prozesskosten und Rentenzahlungen anteilig getragen werden, wenn die Ansprüche die Versicherungssumme übersteigen.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden). Dieser gilt als zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten, wenn die Versicherungsfälle beruhen:
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Dieser Betrag ist im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegt. Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Die Begrenzung auf die vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall bleibt hiervon unberührt.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrags, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. Dies gilt, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt.
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt pro Versicherungsfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, und für ein ganzes Versicherungsjahr ist die Leistung – sofern nichts anderes vereinbart ist – auf das Doppelte begrenzt. Mehrere zusammenhängende Schäden werden als ein einziger Serienschaden behandelt. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, trägt der Versicherungsnehmer diesen Betrag bei jedem Versicherungsfall selbst. Reichen Versicherungssumme oder Restsumme nicht aus, werden Prozesskosten und Rentenzahlungen anteilig getragen; verweigert der Versicherungsnehmer eine vom Versicherer gewünschte Anspruchserledigung, muss er den dadurch entstehenden Mehraufwand selbst tragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung innerhalb eines Versicherungsjahres?
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Je einzelnem Versicherungsfall gilt die Begrenzung auf die vereinbarte Versicherungssumme.
Was ist ein Serienschaden?
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem – insbesondere sachlichem und zeitlichem – Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Dieser Serienschaden gilt als zum Zeitpunkt des ersten Versicherungsfalls eingetreten.
Wie wirkt sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung aus?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit dem im Versicherungsschein festgelegten Betrag. Dieser wird selbst dann von den begründeten Haftpflichtansprüchen abgezogen, wenn diese die Versicherungssumme übersteigen. Zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche bleibt der Versicherer aber auch bei Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Was passiert, wenn eine Rente höher ist als die Versicherungssumme?
Übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den verbleibenden Restbetrag, erstattet der Versicherer die Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022