Bei der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung liegt eine Mehrfachversicherung dann vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Hat der Versicherungsnehmer davon nichts gewusst, kann er die Aufhebung des später abgeschlossenen Vertrages verlangen – allerdings nur innerhalb einer Frist von einem Monat ab Kenntnis.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko gleichzeitig über mehrere Verträge abgesichert ist. Wusste der Versicherungsnehmer beim Abschluss nichts davon, darf er verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dieses Recht muss er jedoch innerhalb eines Monats nutzen, nachdem er von der Mehrfachversicherung erfahren hat, sonst erlischt es. Wirksam wird die Aufhebung, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann spricht man von einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich versehentlich mehrfach versichert bin?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande kam, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung muss innerhalb eines Monats geltend gemacht werden, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Andernfalls erlischt es.
Ab wann wird die Aufhebung des Vertrages wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022