Bei der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde: Ansprüche aller Personen, die den Schaden mit Absicht verursacht haben, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Die Regelung zur Mitversicherung von Ansprüchen findet in diesem Fall keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden mit Absicht verursacht, erhält dafür keine Leistung aus der Versicherung. Dieser Ausschluss gilt für alle Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ein Schaden absichtlich verursacht wurde?
Nein. Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen.
Für wen gilt der Ausschluss bei Vorsatz?
Der Ausschluss gilt für alle Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022