Bei der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers für Schäden durch Umwelteinwirkung abgesichert – etwa durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausbreiten. Ausgeschlossen bleiben allerdings Ansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse sowie Gewässerschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch eine der folgenden Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus:
- dem Verändern der Grundwasserverhältnisse
- Gewässerschäden
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die private gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen entstehen. Als solche gelten etwa Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder ähnliche Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausbreiten. Nicht abgesichert sind dagegen Ansprüche aus einer Veränderung der Grundwasserverhältnisse sowie Gewässerschäden.
Häufige Fragen
Welche Umweltschäden sind in diesem Rahmen mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers für Schäden durch Umwelteinwirkung, also etwa durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Wann liegt überhaupt ein Schaden durch Umwelteinwirkung vor?
Ein solcher Schaden liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Welche Ansprüche sind vom Umweltrisiko ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse sowie Ansprüche aus Gewässerschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022