In der Elementarversicherung der GVO Versicherung sind bestimmte Schäden ausdrücklich ausgeschlossen – etwa an nicht bezugsfertigen Gebäuden, an beweglichen Sachen im Freien sowie Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Nicht versichert sind:
- a) Schäden an versicherten Gebäuden oder versicherten Sachen, die sich in Gebäuden befinden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.
- b) Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen. Dies gilt auch in der Außenversicherung.
- c) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch:
- aa) Sturmflut,
- bb) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe § 3).
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden ist über die Elementarversicherung abgedeckt. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere für Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten nicht genutzt werden können, sowie für bewegliche Sachen, die sich im Freien befinden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Sturmflut und durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist. Dies dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein. Schäden an versicherten Gebäuden oder versicherten Sachen in Gebäuden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind, sind nicht versichert.
Sind bewegliche Sachen im Freien mitversichert?
Nein. Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen sind nicht versichert. Dies gilt auch in der Außenversicherung.
Sind Schäden durch Sturmflut abgedeckt?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Wie werden Grundwasserschäden behandelt?
Schäden durch Grundwasser sind nicht versichert, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist (siehe § 3).