Die Elementarversicherung der GVO Versicherung definiert Erdrutsch als ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen und legt damit fest, welche Ereignisse zu dieser Naturgefahr zählen.
In der Elementarversicherung der GVO Versicherung gilt Folgendes für Erdrutsch:
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Was bedeutet das konkret?
Als Erdrutsch gilt es, wenn sich Erd- oder Gesteinsmassen aus natürlichen Gründen in Bewegung setzen und abrutschen oder abstürzen. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe und ergänzt keine weiteren Angaben.
Häufige Fragen
Was versteht die GVO Versicherung unter Erdrutsch?
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Muss der Erdrutsch naturbedingt sein?
Ja, die Definition umfasst ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Welche Massen sind bei einem Erdrutsch gemeint?
Gemeint sind Erd- oder Gesteinsmassen, die abrutschen oder abstürzen.
In welchem Versicherungsbereich ist Erdrutsch geregelt?
Erdrutsch ist in der Elementarversicherung der GVO Versicherung geregelt.