Bei der Elementarversicherung der GVO Versicherung sind Lawinen als an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen definiert – einschließlich der Druckwelle, die beim Abgang der Massen entsteht. Was genau darunter fällt, erfahren Sie hier.
Definition Lawinen:
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
Dokumentversion: 2017.12
Was bedeutet das konkret?
Eine Lawine im Sinne dieser Versicherung liegt vor, wenn an einem Berghang Schnee- oder Eismassen abgehen. Dazu zählt auch die Druckwelle, die bei diesem Abgang entsteht.
Häufige Fragen
Was gilt in der Elementarversicherung als Lawine?
Als Lawine gelten an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
Ist die Druckwelle einer Lawine mit umfasst?
Ja. Die bei ihrem Abgang verursachte Druckwelle ist ausdrücklich Teil der Definition einer Lawine.
Zählen sowohl Schnee- als auch Eismassen dazu?
Ja. Die Definition umfasst sowohl niedergehende Schneemassen als auch Eismassen.
Wo müssen die Massen niedergehen, damit es sich um eine Lawine handelt?
Die Schnee- oder Eismassen müssen an Berghängen niedergehen.