In der Elementarversicherung der GVO Versicherung ist die Absicherung weiterer Elementarschäden fest an den Hauptversicherungsvertrag gekoppelt: Wird dieser beendet, endet automatisch auch dieser zusätzliche Schutz – wie das genau geregelt ist, lesen Sie hier.
Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages (siehe § 1) erlischt auch die Versicherung weiterer Elementarschäden.
Dokumentversion: 2017.12
Was bedeutet das konkret?
Die Absicherung weiterer Elementarschäden besteht nicht eigenständig, sondern ist an den Hauptversicherungsvertrag gebunden. Endet der Hauptvertrag, entfällt damit auch dieser zusätzliche Schutz automatisch.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Elementarversicherung bei Beendigung des Hauptvertrages?
Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung weiterer Elementarschäden.
Besteht der Schutz für weitere Elementarschäden eigenständig weiter?
Nein. Die Versicherung weiterer Elementarschäden ist an den Hauptversicherungsvertrag gebunden und erlischt mit dessen Beendigung.
Wo ist der Hauptversicherungsvertrag geregelt?
Der Hauptversicherungsvertrag ist in § 1 geregelt.