Wie die GVO Versicherung in der Elementarversicherung einen Vulkanausbruch definiert, erfahren Sie hier: Gemeint ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Vulkanausbruch:
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit:
- Lavaergüssen
- Asche-Eruptionen
- dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen
Was bedeutet das konkret?
Ein Vulkanausbruch liegt vor, wenn die Erdkruste plötzlich aufreißt und sich der Druck entlädt. Damit einher geht das Austreten von Lava, Asche oder anderen Materialien und Gasen. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe zum oben genannten Sachinhalt.
Häufige Fragen
Was versteht die Elementarversicherung unter einem Vulkanausbruch?
Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Welche Begleiterscheinungen gehören zu einem Vulkanausbruch?
Zu einem Vulkanausbruch gehören Lavaergüsse, Asche-Eruptionen sowie der Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Wodurch entsteht ein Vulkanausbruch laut Definition?
Ein Vulkanausbruch entsteht durch eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste.
In welchem Versicherungsbereich ist der Vulkanausbruch geregelt?
Der Vulkanausbruch ist in der Elementarversicherung der GVO Versicherung geregelt.