Bei der Elementarversicherung der GVO Versicherung können Versicherungsnehmer und Versicherer die Versicherung weiterer Elementarschäden mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen – mit besonderen Regelungen zum Wirksamwerden und zur Kündigung des Hauptvertrags.
Kündigung durch Versicherungsnehmer oder Versicherer:
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen.
Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Kündigung durch den Versicherer:
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag (siehe § 1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Sowohl Sie als auch der Versicherer können die Versicherung weiterer Elementarschäden beenden, wenn eine Frist von drei Monaten eingehalten wird. Die Kündigung erfolgt dabei in Textform. Kündigen Sie selbst, können Sie festlegen, dass Ihre Kündigung erst zum Ende des laufenden Versicherungsjahres greift. Kündigt hingegen der Versicherer, haben Sie die Möglichkeit, den Hauptvertrag innerhalb eines Monats zum selben Zeitpunkt ebenfalls zu kündigen.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Kündigung der Elementarversicherung?
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Versicherung weiterer Elementarschäden unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Kann ich als Versicherungsnehmer den Zeitpunkt der Kündigung bestimmen?
Ja. Kündigen Sie als Versicherungsnehmer, so können Sie bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Was kann ich tun, wenn der Versicherer kündigt?
Kündigt der Versicherer, so können Sie den Hauptvertrag (siehe § 1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentversion: 2017.12