Die Elementarversicherung der GVO Versicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch:
- a) Überschwemmung, Rückstau,
- b) Erdbeben,
- c) Erdsenkung, Erdrutsch,
- d) Schneedruck, Lawinen,
- e) Vulkanausbruch,
zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung springt ein, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Naturereignisse betroffen sind. Dazu zählen Wasserschäden durch Überschwemmung oder Rückstau ebenso wie Bewegungen des Erdbodens durch Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch. Auch Schäden durch Schneedruck, Lawinen oder einen Vulkanausbruch sind erfasst. In diesen Fällen leistet der Versicherer Entschädigung, wenn die Sachen zerstört, beschädigt werden oder abhanden kommen.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Elementarversicherung abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Wann leistet der Versicherer Entschädigung?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Sind auch Wasserschäden durch Rückstau versichert?
Ja, Rückstau ist neben der Überschwemmung ausdrücklich als versicherte Gefahr aufgeführt.
Zählen Erdbeben und Erdrutsch zu den versicherten Ereignissen?
Ja, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch gehören zu den versicherten Gefahren der Elementarversicherung.