Die Elementarversicherung der GVO Versicherung definiert genau, wann eine Überschwemmung und wann ein Rückstau vorliegt – etwa bei Ausuferung von Gewässern, Witterungsniederschlägen oder austretendem Grundwasser. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen.
a) Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch:
- aa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- bb) Witterungsniederschläge,
- cc) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von aa) oder bb).
b) Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Überschwemmung meint, dass größere Mengen Wasser Ihr Grundstück überfluten – etwa weil ein Fluss oder See über die Ufer tritt, weil starker Regen fällt oder weil dadurch Grundwasser an die Oberfläche gelangt. Von einem Rückstau spricht man dagegen, wenn Wasser durch übergelaufene Gewässer oder Regen den umgekehrten Weg nimmt und über die Rohre in Ihr Gebäude zurückgedrückt wird.
Häufige Fragen
Was gilt als Überschwemmung?
Als Überschwemmung gilt die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern, durch Witterungsniederschläge oder durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge dieser Ursachen.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Zählt austretendes Grundwasser zur Überschwemmung?
Ja, der Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche zählt zur Überschwemmung, sofern er infolge einer Ausuferung von Gewässern oder infolge von Witterungsniederschlägen erfolgt.
Welche Wasserquellen können einen Rückstau auslösen?
Ein Rückstau kann durch die Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge ausgelöst werden, wenn das Wasser dadurch bestimmungswidrig aus den Ableitungsrohren in das Gebäude eindringt.
Dokumentversion: 2017.12