In der Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Versicherte Tätigkeiten:
1. Hüten fremder Hunde
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhüter aus dem Hüten/Mitführen eines fremden Hundes, sofern keine Leistungen aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geltend gemacht werden können (subsidiäre Deckung).
2. Ausübung von Hundesport
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Ausübung von Hundesport, z. B. Agility,
Dog Dance, Zughundesport.
3. Teilnahme an Hunde-Sportveranstaltungen und -Lehrgängen
3.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Teilnahme an Veranstaltungen, Schauvorführungen und Turnieren, Hundeschulen/ -lehrgängen und Prüfungen sowie den Vorbereitungen (Training) hierzu.
3.2 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Unterrichtsund Veranstaltungsteilnahme sowie Ansprüche der anderen Teilnehmer und von Figuranten (Scheinverbrechern).
4. Therapie-, Assistenz-, Rettungsoder Suchhund
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Verwendung bzw. Überlassung des Tieres
als Therapie-, Assistenz-, Rettungsoder Suchhund.
5. Hundetraining
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Erteilung von Hundetraining,
6. Gewerbliche Nutzung / nebenberufliche Tätigkeiten
6.1 Mitversichert ist in Erweiterung zu A1-1 AVB Hund GVO die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung der nachfolgend genannten Tätigkeiten mit dem Hund betrieben wird:
a) Erteilung von Unterricht in der Theorie und Praxis,
b) Durchführung, Beaufsichtigung und/oder Leitung von Veranstaltungen, wie Turnieren, Prüfungen,
c) Durchführung, Beaufsichtigung und/oder Leitung von Hundeausflügen und geführten Wanderungen,
d) Einsatz als Therapiehund,
e) Schauvorführungen und Turnieren,
f) Hundesitting.
6.2 Der Jahresumsatz ist auf 12.000 € begrenzt. Der Umsatz darf einzeln oder in seiner Gesamtheit in den letzten 12 Monaten und im
laufenden Versicherungsjahr bei einer zeitanteilmäßigen Vorausberechnung nicht überschritten werden. Übersteigt der Gesamtumsatz
12.000 € in den letzten 12 Monaten oder bei einer anteiligen Vorausrechnung des Versicherungsjahres, ist der Versicherer von der Leistung frei.
6.3 Nicht versichert ist die Nutzung zur Jagd sowie das Produkthaftpflichtrisiko und das Risiko des Herstellens aus den vertriebenen Produkten.
6.4 Erlangt der Versicherungsnehmer für einen Versicherungsfall Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereinsoder Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt für diesen Versicherungsfall der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag (Subsidärdeckung).
Dokumentversion: 2022.09