In der Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Versicherte Personen:
1. Mitversichert ist in Erweiterung zu A1-2 AVB Hund GVO die gesetzliche Haftpflicht
der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers,
aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
2. Für mitversicherte Personen gelten etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern,
privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden mitversichert.
3. Mitversichert sind abweichend von A1-7.3 AVB Hund GVO Haftpflichtansprüche der Tierhüter gegenüber dem Versicherungsnehmer.
4. Mitversichert sind abweichend von A1-7.4 a) AVB Hund GVO Haftpflichtansprüche der Angehörigen des Versicherungsnehmers als
Tierhüter gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Dokumentversion: 2022.09