In der Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Nachhaltige Mehrleistungen:
1. Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen
1.1 Der Versicherer leistet Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten
Sachen über nachhaltige Unternehmen.
1.2 Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit eines Unternehmens vor der Wiederbeschaffung der Reparatur durch den Versicherer anerkannt wird.
1.3 Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, maximal 2.500 € begrenzt.
2. Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz
2.1 Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers bei Sachschäden eine Entschädigung über den gesetzlichen Anspruch (Zeitwert) hinaus, sofern die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur oder nachhaltige. Verfahrensweisen/Produkte (z.B. Umweltund Fairtrade-Siegel, klimafreundliche Materialien) durchgeführt wird.
2.2 Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit durch den Versicherer anerkannt wird.
2.3 Ausgeschlossen bleiben Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z.B. mobile Telefone, Pager), Computer jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z.B. Laptop, Tablet-PC), Filmund Fotoapparate, tragbare Musikoder Videowiedergabegeräte (z.B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte), Brillen jeder Art, Mobiliar, Kleidung (Ausnahme: Second Hand-Ware), Cerankochfelder, Mietsachschäden.
2.4 Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % über des vom Versicherer anerkannten Zeitwertes, maximal 2.500 €, begrenzt.
Dokumentversion: 2022.09