Für die Elementarversicherung der GVO Versicherung bilden mehrere Bedingungswerke die Vertragsgrundlage: die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen, die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen sowie die vereinbarten Bedingungen für die Sturmversicherung als Hauptvertrag.
Es gelten:
- a) die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 2012 GVO);
- b) die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2016 GVO);
- c) die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2010 GVO) (Hauptvertrag), soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung steht nicht für sich allein, sondern baut auf bestehenden Bedingungswerken auf. Für die Absicherung von Wohngebäude, Hausrat und Sturm gelten jeweils eigene Allgemeine Bedingungen. Die Sturmversicherung bildet dabei den Hauptvertrag, sofern die weiteren Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für die Elementarversicherung?
Es gelten die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 2012 GVO), die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2016 GVO) sowie die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2010 GVO).
Was ist der Hauptvertrag?
Der Hauptvertrag sind die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2010 GVO), soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
Gelten für Wohngebäude und Hausrat unterschiedliche Bedingungen?
Ja. Für das Wohngebäude gelten die VGB 2012 GVO und für den Hausrat die VHB 2016 GVO.
Was hat Vorrang, wenn sich Bestimmungen unterscheiden?
Die Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2010 GVO) gelten als Hauptvertrag, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.