In der Elementarversicherung der GVO Versicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturmflut, nicht an die Oberfläche gedrungenes Grundwasser oder Trockenheit. Auch nicht bezugsfertige Gebäude, noch nicht betriebsfertige Sachen und bewegliche Sachen im Freien bleiben ohne Entschädigung.
1. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch);
- Sturmflut (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau);
- Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau);
- Trockenheit oder Austrocknung (Dies gilt für die Gefahren Erdsenkung und Erdrutsch).
2. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- Sachen, die noch nicht betriebsfertig aufgestellt oder montiert sind oder deren Probelauf noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist (Montageobjekte);
- im Freien befindlichen beweglichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung deckt nicht jeden erdenklichen Schaden ab. Bestimmte Ereignisse und Situationen sind ausdrücklich ausgenommen – unabhängig davon, ob noch andere Ursachen mitgewirkt haben. Dazu zählen unter anderem Feuer- und Explosionsereignisse, Sturmflut, nicht an die Oberfläche gedrungenes Grundwasser sowie Trockenheit. Ebenso gibt es keine Entschädigung für Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind, für noch nicht betriebsfertige Sachen und für bewegliche Sachen, die sich im Freien befinden. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe – maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Sturmflut über die Elementarversicherung gedeckt?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind nicht versichert. Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau.
Sind Schäden durch Grundwasser versichert?
Grundwasser ist nicht versichert, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist. Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau.
Zahlt der Versicherer für Schäden an einem noch nicht bezugsfertigen Gebäude?
Nein. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den darin befindlichen Sachen.
Sind bewegliche Sachen im Freien mitversichert?
Nein. Für im Freien befindliche bewegliche Sachen leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Spielen mitwirkende Ursachen bei den Ausschlüssen eine Rolle?
Nein. Die genannten Schäden – etwa durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Trockenheit – sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Dokumentversion: 2019.06