In der Elementarversicherung der GVO Versicherung zählt die Erdsenkung zu den versicherten Naturgefahren. Dabei handelt es sich um eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen – hier erfahren Sie, was darunter zu verstehen ist.
Erdsenkung in der Elementarversicherung:
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt beschreibt die Erdsenkung ein Absacken des Bodens, das auf natürliche Weise entsteht – nämlich dann, wenn sich unter der Erdoberfläche natürlich gebildete Hohlräume befinden. Diese Begriffsbestimmung dient als Orientierung im Rahmen der Elementarversicherung und ersetzt keine verbindliche Bedingungsregelung.
Häufige Fragen
Was versteht man unter Erdsenkung?
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Muss die Absenkung natürlich bedingt sein?
Ja. Es handelt sich um eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens, die über naturbedingten Hohlräumen auftritt.
In welchem Zusammenhang ist die Erdsenkung geregelt?
Die Definition der Erdsenkung gilt im Rahmen der Elementarversicherung der GVO Versicherung.
Welche Hohlräume sind gemeint?
Gemeint sind naturbedingte Hohlräume, über denen sich der Erdboden naturbedingt absenkt. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.