Bei der Elementarversicherung der GVO Versicherung können Versicherungsnehmer und Versicherer die Versicherung weiterer Elementarschäden mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen – mit besonderen Regeln zum Wirksamwerden der Kündigung und zur Sturmversicherung.
Kündigung mit Frist von drei Monaten:
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen.
Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Kündigung durch den Versicherer:
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer die Sturmversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können die Versicherung weiterer Elementarschäden beenden. Dafür ist eine Kündigung in Textform mit einer Frist von drei Monaten vorgesehen. Wenn Sie selbst kündigen, dürfen Sie festlegen, dass die Kündigung erst am Ende des laufenden Versicherungsjahres greift. Kündigt hingegen der Versicherer, haben Sie die Möglichkeit, Ihrerseits die Sturmversicherung zum gleichen Zeitpunkt zu beenden.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für die Elementarversicherung?
Es gilt eine Frist von drei Monaten. Innerhalb dieser Frist können Versicherungsnehmer und Versicherer die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer kündigen, können Sie bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Was kann ich tun, wenn der Versicherer kündigt?
Kündigt der Versicherer, können Sie als Versicherungsnehmer die Sturmversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.