Bei der GVO Versicherung sind Lawinen in der Elementarversicherung als an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen definiert. Hier erfahren Sie, was genau unter diesem Naturereignis verstanden wird.
In der Elementarversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Lawinen:
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
Dokumentversion: 2019.06
Was bedeutet das konkret?
Als Lawine gilt in diesem Zusammenhang eine Masse aus Schnee oder Eis, die einen Berghang hinabgleitet. Diese Definition legt fest, welches Naturereignis im Rahmen der Elementarversicherung als Lawine verstanden wird.
Häufige Fragen
Was gilt bei der GVO Versicherung als Lawine?
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
In welcher Versicherung ist das Thema Lawinen geregelt?
Die Regelung zu Lawinen findet sich in der Elementarversicherung der GVO Versicherung.
Aus welchen Massen besteht eine Lawine laut Definition?
Eine Lawine besteht aus Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.