In der Elementarversicherung der GVO Versicherung ist Erdrutsch klar definiert: als naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. Was hinter diesem Begriff steckt, erfahren Sie hier verständlich zusammengefasst.
Erdrutsch in der Elementarversicherung:
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Was bedeutet das konkret?
Als Erdrutsch gilt, wenn sich Erd- oder Gesteinsmassen aus natürlichen Ursachen in Bewegung setzen – also abrutschen oder abstürzen. Entscheidend ist dabei, dass der Vorgang naturbedingt ist.
Häufige Fragen
Was versteht die GVO Versicherung unter Erdrutsch?
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Muss der Erdrutsch naturbedingt sein?
Ja, laut Definition handelt es sich um ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Welche Massen sind bei einem Erdrutsch betroffen?
Betroffen sind Erd- oder Gesteinsmassen, die abrutschen oder abstürzen.
In welchem Versicherungsbereich ist Erdrutsch geregelt?
Erdrutsch ist in der Elementarversicherung der GVO Versicherung geregelt.