Die Elementarversicherung der GVO Versicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Naturgefahren zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Dazu zählen unter anderem Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Vulkanausbruch.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- a) Überschwemmung, Rückstau
- b) Erdbeben
- c) Erdsenkung
- d) Erdrutsch
- e) Schneedruck
- f) Lawinen
- g) Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung greift bei Schäden, die durch bestimmte Naturereignisse entstehen. Wird eine versicherte Sache durch eines der aufgeführten Ereignisse – etwa Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck – beschädigt, zerstört oder geht sie dadurch verloren, leistet der Versicherer eine Entschädigung.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind über die Elementarversicherung abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Vulkanausbruch.
Was leistet der Versicherer bei einem Elementarschaden?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ist ein Rückstau mitversichert?
Ja, Rückstau ist gemeinsam mit Überschwemmung als versicherte Gefahr aufgeführt.
Sind auch abhandengekommene Sachen abgedeckt?
Ja, die Entschädigung gilt auch für versicherte Sachen, die durch eine der genannten Gefahren abhandenkommen.