In der Elementarversicherung der GVO Versicherung sind die Begriffe Überschwemmung und Rückstau klar definiert: Wann eine Überflutung des Versicherungsgrundstücks als Überschwemmung gilt und unter welchen Voraussetzungen ein Rückstau vorliegt, erfahren Sie hier im Detail.
1. Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
- a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
- b) Witterungsniederschläge;
- c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).
2. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn Ihr Grundstück mit größeren Wassermengen überflutet wird – etwa weil ein Gewässer über die Ufer tritt, starke Niederschläge fallen oder Grundwasser als Folge davon an die Oberfläche dringt. Von einem Rückstau spricht man, wenn Wasser aus solchen Ursachen entgegen der eigentlichen Fließrichtung durch die Rohre zurück ins Gebäude gedrückt wird.
Häufige Fragen
Was gilt als Überschwemmung?
Die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, durch Witterungsniederschläge oder durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge dieser Ursachen.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Zählt austretendes Grundwasser als Überschwemmung?
Ja, der Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche gilt als Überschwemmung, sofern er infolge der Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder infolge von Witterungsniederschlägen erfolgt.
Durch welche Ursachen kann Wasser als Rückstau ins Gebäude eindringen?
Durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge, wenn das Wasser bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude gelangt.
Dokumentversion: 2019.06