In der TOP-VIT Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung bestimmen die im Versicherungsschein oder Nachtrag genannten Versicherungssummen und eventuellen Selbstbeteiligungen den Leistungsumfang – ergänzt durch die Hinweise auf Ziff. 5 und 6 AHB GVO.
Für den Leistungsumfang gilt:
- Es gelten die im Versicherungsschein/Nachtrag genannten Versicherungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
- Auf Ziff. 5 und 6 AHB GVO wird hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel im Schadenfall abgesichert ist und ob Sie sich mit einem Eigenanteil beteiligen, richtet sich nach den individuellen Angaben in Ihrem Versicherungsschein beziehungsweise Nachtrag. Ergänzend sind die Regelungen in Ziff. 5 und 6 der AHB GVO zu beachten.
Häufige Fragen
Wo finde ich die für mich geltende Versicherungssumme?
Die maßgeblichen Versicherungssummen sind im Versicherungsschein beziehungsweise im Nachtrag genannt.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung kann bestehen. Ob und in welcher Höhe, ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein beziehungsweise Nachtrag.
Welche Bedingungen sind zusätzlich zu beachten?
Auf Ziff. 5 und 6 AHB GVO wird hingewiesen.
Sind die Versicherungssummen für alle Verträge gleich?
Nein, es gelten die im jeweiligen Versicherungsschein/Nachtrag genannten Versicherungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.