In der GVO Amtshaftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Gegenstand der Versicherung:
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner Eigenschaft und Tätigkeit als Beamter, Angestellter oder sonstiger Bediensteter im öffentlichen Dienst.
Dokumentversion: 2020.10