In der GVO Amtshaftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Dienstlicher Schlüsselverlust:
1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln, die er im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erhalten hat.
2. Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
3. Ersetzt werden die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und falls erforderlich, einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
4. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
a) sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
b) ist der Verlust von Tresor-, Schließfachund Möbelschüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (außer Kfz-Schlüsseln),
c) ist der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z.B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz, Reinigung) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war.
d) sind Schäden am Eigentum der Schule oder Dienststelle oder an von Dritten für den Schulbetrieb oder für die Dienststelle zur Verfügung gestellten Sachen.
Dokumentversion: 2020.10