In der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Besondere Vertragsformen (sofern vereinbart):
Tarif Single ohne Kind
Sofern der Tarif Single ohne Kind vereinbart ist, gilt folgendes:
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
2. Die Bestimmungen über die mitversicherten Personen gemäß Abschnitt II. 1.1. - 3. und Abschnitt
2. haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit. / Haftpflichtversicherung
3. Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
Tarif Single mit Kind
Sofern der Tarif Single mit Kind vereinbart ist, gilt folgendes:
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie seiner Kinder gemäß Abschnitt II. 2.
2. Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen nach Abschnitt II. 1.1. - 3. wie Ehepart- ner, Lebenspartner, betreute und sonstige Personen haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
3. Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
Tarif Paar ohne Kind
Sofern der Tarif Paar ohne Kind vereinbart ist, gilt folgendes:
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensge- meinschaft.
2. Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen gemäß Abschnitt II. 1.1. - 3. und II. 2. haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
3. Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
Tarif Familie
Sofern der Tarif Familie vereinbart ist, gilt folgendes:
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers und der unter Abschnitt II. genannten mitversicherten Personen.
2. Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
Tarif Junge Leute
Sofern der Tarif Junge-Leute vereinbart ist, gilt folgendes:
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers, welcher das 29. Lebensjahr nicht vollendet hat und der unter Abschnitt II. genannten mitversicherten Personen.
2. Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
3. Der Tarif Junge-Leute gilt längstens bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versiche- rungsnehmer das 30. Lebensjahr vollendet. Zur nächsten Hauptfälligkeit wird der Vertrag in den zu diesem Zeitpunkt gültigen Familientarif überführt.
Tarif 50 Plus
Sofern der Tarif Senioren vereinbart ist, gilt folgendes:
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers, welcher das 50. Lebensjahr vollendet hat und der unter Abschnitt II. genannten mit- versicherten Personen.
2. Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
Dokumentversion: 2020.04