In der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Internetnutzung, Datenaustauch im privaten Bereich:
1. Gegenstand der Versicherung
1. Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.15 AHB GVO – die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Schäden aus der privaten Nutzung, dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per Mail oder Mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
a) der Löschung, der Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenver- änderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/ oder andere Schadprogramme,
b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Spei- cherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen
aa) sich daraus ergebenden Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenverände-
rungen sowie
bb) der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/ korrekter Speiche- rung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten,
cc) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
2. Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermit- telnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/ oder –techniken (z.B. Virenscan- ner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entspre- chen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziff. 26 AHB GVO (Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen).
3. Ausschlüsse
1. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leis-
tungen:
a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege,
b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung,
c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege,
d) Bereithaltung fremder Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing,
e) Betrieb von Datenbanken.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sind ebenfalls
a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
aa) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze eingreift (z.B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks),
bb) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde),
b) Ansprüche, die in im Zusammenhang stehen mit
aa) massenhaft, versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informatio- nen (z.B. Spamming),
bb) Dateien (z.B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen,
c) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von ge- setzlichen oder behördlichen Vorschriften (z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Dokumentversion: 2020.04