In der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Erweiterte Vorsorge:
Abweichend zu Ziff. 4.3. - 3. AHB GVO unterliegt das Risiko aus dem Halten versicherungspflichtiger Tiere, z.B. Hunde, dem Versicherungsschutz der Vorsorgeversicherung.
Dokumentversion: 2020.04