In der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Schlüsselverlust:
1. Private/ ehrenamtliche Schlüssel
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von
a) privaten Türschlüsseln, z.B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/ Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
b) Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
c) privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge (z.B. Miet- und Leasingfahrzeuge).
2. Berufliche Schlüssel
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von Türschlüsseln sowie Schlüsseln für Dienst-Kraftfahrzeuge, die einer versicherten Person im Rah- men einer beruflichen/ dienstlichen/ amtlichen Tätigkeit von Arbeitgebern/ Dienstherrn überlassen wurden.
3. Codekarten
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser wer- den Schlüsseln gleichgesetzt.
4. Kosten
1. Ersetzt werden die Kosten
a) für den Ersatz der Schlüssel,
b) für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen,
c) für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
d) für den notwendigen Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechslung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
2. Die Entschädigungsleistung ist auf 300.000 € je Schadenereignis und je Schadenjahr begrenzt.
5. Ausschlüsse
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
a) sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
b) sind bei Wohnungseigentümern, die Kosten der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlös- ser und Schließanlagen (Eigenschäden),
c) ist der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu be- weglichen Sachen (außer Kfz-Schlüsseln gemäß Ziff. 1.,
d) ist der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreu- ung (z.B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz, Reinigung) Aufgabe der gewerblichen, betriebli- chen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war.
e) Ist der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Dokumentversion: 2020.04