In der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Tiere:
1. Haustiere, Pferde und Bienen
1. Versichert ist – in Ergänzung zu AHB GVO – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von
a) zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
b) gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen,
c) Bienen,
d) Blinden-, Signal- und Behindertenbegleithunde.
2. Versichert ist – in Ergänzung zu AHB GVO – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
a) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
b) als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
c) als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von
a) Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
b) wilden Tieren,
c) Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
4. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter/ -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer gegen den Versicherungsnehmer wegen Sach- und Vermögensschä- den.
2. Wilde Kleintiere
1. Versichert ist – in Ergänzung zu AHB GVO – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Halten und Hüten von im Haushalt des Ver- sicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione, Reptilien) zu privaten Zwecken.
2. Versichert ist der Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit den Wiedereinfangen der Tiere zur Abwehr öffentlicher Gefahren.
Dokumentversion: 2020.04