Die Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung schützt die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens – nicht aus den Gefahren eines Betriebs, Berufes, Dienstes oder Amtes. Zudem gelten Regelungen zu Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen sowie Embargos.
1. Umfang des Versicherungsschutzes:
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebs, Berufes, Dienstes oder Amtes.
2. Sanktionen und Embargos:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt Schäden ab, für die man als Privatperson im ganz normalen Alltag haftbar gemacht werden kann. Tätigkeiten, die zu einem Beruf, Betrieb, Dienst oder Amt gehören, fallen nicht darunter. Außerdem greift der Schutz nur, wenn keine geltenden Sanktions- oder Embargo-Regelungen dagegenstehen.
Häufige Fragen
Was ist Gegenstand der Haftpflichtversicherung?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Sind berufliche oder betriebliche Gefahren mitversichert?
Nein. Gefahren eines Betriebs, Berufes, Dienstes oder Amtes sind nicht versichert.
Wann besteht kein Versicherungsschutz aufgrund von Sanktionen?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gelten auch US-Sanktionen in Bezug auf den Iran?
Ja, dies gilt auch für Sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.