Wie sich die Prämie in der Gleitenden Neuwertversicherung der GVO Versicherung für Wohngebäude berechnet und jährlich anpasst, ergibt sich aus der Versicherungssumme „Wert “, dem vereinbarten Prämiensatz und dem Anpassungsfaktor. Zum 1. Januar verändert sich der Anpassungsfaktor anhand von Baupreisindex und Tariflohnindex, und der Versicherungsnehmer kann einer Prämienerhöhung binnen eines Monats in Textform widersprechen.
Grundlagen für die Berechnung der Prämie sind die Versicherungssumme „Wert 1914“, der vereinbarte Prämiensatz sowie der Anpassungsfaktor.
Die jeweils zu zahlende Jahresprämie wird berechnet, indem die vereinbarte Grundprämie 1914 mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor multipliziert wird. Die Grundprämie 1914 ergibt sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz.
Anpassung der Prämie
Die Prämie verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes, also gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für das in diesem Jahr beginnende Versicherungsjahr. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich zwei Indizes verändert haben:
- der für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude
- der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt. Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindexes zu 80 % und die des Tariflohnindexes zu 20 % berücksichtigt. Der jeweilige Index wird dabei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet. Ist bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung der Prämie widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem ihm die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, und in Textform erklärt werden (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Die Versicherung bleibt dann als Neuwertversicherung in Kraft, und zwar zur bisherigen Prämie und mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt.
In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Jahresprämie ergibt sich aus der Grundprämie 1914 – also der Versicherungssumme „Wert 1914“ mal dem Prämiensatz – multipliziert mit dem gültigen Anpassungsfaktor. Dieser Faktor wird jedes Jahr zum 1. Januar neu bestimmt und richtet sich zu 80 % nach dem Baupreisindex und zu 20 % nach dem Tariflohnindex. Wird die Prämie erhöht, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Mitteilung in Textform widersprechen. Dann gilt die alte Prämie weiter, allerdings entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Häufige Fragen
Wie wird die Jahresprämie berechnet?
Die Jahresprämie ergibt sich aus der Grundprämie 1914 multipliziert mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor. Die Grundprämie 1914 wiederum errechnet sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz.
Wann und wonach ändert sich der Anpassungsfaktor?
Der Anpassungsfaktor ändert sich jeweils zum 1. Januar für das in diesem Jahr beginnende Versicherungsjahr. Maßgeblich sind der Baupreisindex für Wohngebäude (Mai des Vorjahres, zu 80 %) und der Tariflohnindex für das Baugewerbe (April des Vorjahres, zu 20 %), beide vom Statistischen Bundesamt.
Kann ich einer Prämienerhöhung widersprechen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Erhöhung wird dann nicht wirksam.
Was passiert nach einem Widerspruch gegen die Prämienerhöhung?
Die Versicherung bleibt als Neuwertversicherung zur bisherigen Prämie in Kraft. Die Versicherungssumme ergibt sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des im Mai des Vorjahres geltenden Baupreisindexes. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt dann nicht mehr; das Recht auf Herabsetzung wegen erheblicher Überversicherung bleibt bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2016