Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung leistet der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen. Dazu zählen Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser sowie die Naturgefahren Sturm und Hagel; weitere Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben lassen sich zusätzlich vereinbaren.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- soweit zusätzlich vereinbart: die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch eine der aufgeführten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder deshalb abhandenkommen. Zu den standardmäßig versicherten Gefahren gehören unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben sind nur dann mitversichert, wenn sie zusätzlich vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung standardmäßig abgedeckt?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder der Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Sind Überschwemmung und Erdbeben automatisch mitversichert?
Nein. Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit sie zusätzlich vereinbart wurden.
In welchen Fällen wird eine Entschädigung gezahlt?
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die genannten Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.
Ist Vandalismus in jedem Fall versichert?
Versichert ist Vandalismus nach einem Einbruch. Damit ist die Beschädigung im Zusammenhang mit einem Einbruch abgedeckt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025