Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung werden neben dem eigentlichen Sachschaden auch bestimmte Folgekosten eines Versicherungsfalls ersetzt – etwa Aufräumungskosten, Hotelkosten bei unbewohnbarer Wohnung, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungen, Bewachung sowie Reparaturen von Gebäude- und Leitungswasserschäden. Wichtig sind die jeweiligen Höchstgrenzen: Hotelkosten sind auf 50 EUR pro Tag und maximal 90 Tage begrenzt, Lagerkosten auf 90 Tage und Bewachungskosten auf 72 Stunden.
Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Definition und Umfang der Kosten
Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 90 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 50 EUR begrenzt.
Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 90 Tagen.
Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Schaden an den versicherten Sachen selbst übernimmt der Versicherer auch bestimmte Folgekosten, sofern sie durch einen Versicherungsfall notwendig wurden und tatsächlich angefallen sind. Dazu gehören unter anderem Aufräumen, Bewegen und Schützen von Sachen, Unterbringung im Hotel, Transport und Lagerung des Hausrats, Schlossänderungen, Bewachung sowie Reparaturen an Gebäude- und Leitungswasserschäden und provisorische Schutzmaßnahmen. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche oder betragliche Grenzen: Hotelkosten sind auf 50 EUR pro Tag und höchstens 90 Tage begrenzt, Lagerkosten auf 90 Tage und Bewachungskosten auf 72 Stunden.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten übernommen, wenn meine Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist?
Ja. Voraussetzung ist, dass die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Ersetzt werden Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten wie Frühstück, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, höchstens 90 Tage und maximal 50 EUR pro Tag.
Wie lange werden Lagerkosten für den Hausrat bezahlt?
Die Lagerkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für 90 Tage. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Übernimmt der Versicherer die Kosten für neue Schlösser nach einem Schlüsselverlust?
Ja, Schlossänderungskosten sind versichert, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Sind Reparaturen von Leitungswasserschäden an Bodenbelägen oder Tapeten mitversichert?
Ja, Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten sind versichert, wenn der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025