Wer als Kundin oder Kunde der GVO Versicherung in der Hausratversicherung mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, kann sich zuerst an das Beschwerdemanagement in Bad Zwischenahn wenden. Darüber hinaus stehen der Versicherungsombudsmann als unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Rechtsweg offen, wobei für Klagen gegen den Versicherer dessen Sitz maßgeblich ist.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:
- GVO Versicherung
- Beschwerdemanagement
- GVO-Platz 1
- 26160 Bad Zwischenahn
- Telefon: 04403 60 22 103
- Fax: 04403 60 22 5103
- E-Mail: daniela.mueller@g-v-o.de
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- Telefon: 0800 3696000
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2 100 500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Bei Unstimmigkeiten mit dem Versicherer kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle der GVO Versicherung wenden. Zusätzlich gibt es den Versicherungsombudsmann als unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle sowie die BaFin als Aufsichtsbehörde, die allerdings keine Einzelfälle verbindlich entscheidet. Außerdem bleibt der Weg vor Gericht offen, wobei sich das zuständige Gericht für Klagen gegen den Versicherer nach dessen Sitz oder der zuständigen Niederlassung richtet.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit dem Versicherer nicht einverstanden bin?
Sie können sich jederzeit an das Beschwerdemanagement der GVO Versicherung in Bad Zwischenahn wenden. Darüber hinaus stehen der Versicherungsombudsmann, die BaFin und der Rechtsweg zur Verfügung.
Was kostet die Schlichtung durch den Versicherungsombudsmann?
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Der Versicherer unterliegt jedoch ihrer Aufsicht.
Welches Gericht ist für eine Klage gegen den Versicherer zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025