Wer seinen Hausratbeitrag bei der GVO Versicherung per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Scheitert der Einzug ohne Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Bei wiederholt fehlgeschlagenem Einzug darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren der Bank in Rechnung stellen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Diese Zahlungsaufforderung wird in Textform abgegeben (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief).
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erheben, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer per Lastschrift zahlt, muss dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern man nach einer Aufforderung in Textform sofort zahlt. Scheitert der Einzug jedoch aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen; ausstehende und künftige Beiträge müssen dann selbst überwiesen werden, und Bankgebühren für den fehlgeschlagenen Einzug können in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Wenn das Lastschriftverfahren vereinbart ist, muss zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags ausreichende Deckung auf dem Konto vorhanden sein.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform erfolgt.
Kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen.
Wer trägt die Bankgebühren bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug?
Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erheben, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025