Der Versicherungsschutz der GVO Versicherung in der Hausratversicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt wird, da eine verspätete Zahlung oder Nichtzahlung den Beginn beeinflussen kann.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Allerdings gelten dabei die Regelungen zu den Folgen, wenn der Erst- oder Einmalbeitrag verspätet oder gar nicht gezahlt wird.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Kann sich der Beginn des Versicherungsschutzes verschieben?
Ja, der genannte Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wovon hängt der pünktliche Beginn des Schutzes ab?
Er hängt unter anderem von der rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags ab, da für verspätete Zahlung oder Nichtzahlung besondere Regelungen gelten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025