Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung bildet der Versicherungswert die Grundlage für die Entschädigung und entspricht grundsätzlich dem Neuwert, also dem Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte neuwertig wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände, Antiquitäten und nicht mehr verwendbare Sachen gelten eigene Wertmaßstäbe. Die Versicherungssumme wird vereinbart, sollte dem Versicherungswert entsprechen und wird jährlich an die Verbraucherpreise angepasst; hinzu kommt ein Vorsorgebetrag von 10 Prozent. Zudem wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Unterversicherungsverzicht gilt und wann er entfällt.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen. Ist die Versicherungssumme zu niedrig gewählt, drohen Nachteile bei der Entschädigungsberechnung. Auch bei einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht erhält der Versicherungsnehmer höchstens die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme errechnet sich im Quadratmetermodell aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung.
Die Versicherungssumme im Quadratmetermodell wird angepasst.
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
Es gelten folgende Grundlagen:
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an.
Im Quadratmetermodell
Der Versicherer verändert hierzu den Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche.
Für die Anpassung wird der Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Der Betrag pro Quadratmeter erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Der neue Betrag pro Quadratmeter verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Er wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer den gerundeten Betrag mit der neuen Versicherungssumme bekannt.
Im Versicherungssummenmodell
Der Versicherer verändert hierzu die Versicherungssumme. Für die Anpassung wird der Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme bekannt.
Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Die möglichen Auswirkungen des Widerspruchs auf einen vereinbarten Unterversicherungsverzicht sind gesondert geregelt.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer die Entschädigung wegen Unterversicherung kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug.
Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
- Die Versicherungssumme wird auf folgende Weise ermittelt: Die Anzahl der Quadratmeter Wohnfläche wird mit mindestens dem Wert multipliziert, den der Versicherer vorsieht, um den Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können.
- Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.
Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht für die neue Wohnung vorliegen.
Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung, gilt:
Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden. Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der Versicherungssumme
Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht. Dies gilt aber nur, wenn dadurch der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird, der zum Zeitpunkt der Anpassung vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über den Wegfall des Unterversicherungsverzichts in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu informieren.
Kündigung
Versicherungsnehmer und Versicherer können den Unterversicherungsverzicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen.
Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dafür hat er nach Zugang der Erklärung des Versicherers einen Monat Zeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist der Maßstab für die Entschädigung und entspricht in der Regel dem Neuwert, also den Kosten für eine gleichwertige, neuwertige Wiederbeschaffung. Die Versicherungssumme wird zwischen den Parteien vereinbart, sollte dem Versicherungswert entsprechen und erhöht sich zusätzlich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent. Sie wird jährlich anhand eines Verbraucherpreisindexes angepasst, wobei der Versicherungsnehmer der Anpassung innerhalb eines Monats in Textform widersprechen kann. Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen darauf, die Entschädigung wegen einer zu niedrigen Versicherungssumme zu kürzen.
Häufige Fragen
Nach welchem Wert wird mein Hausrat im Schadenfall erstattet?
Grundlage ist der Versicherungswert, der in der Regel dem Neuwert entspricht – also dem Betrag, der nötig ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungsbetrag für Sachen gleicher Art und Güte, für nicht mehr verwendbare Sachen der gemeine Wert.
Wie wird die Versicherungssumme jedes Jahr angepasst?
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Maßgebend ist der für September veröffentlichte Index des Statistischen Bundesamtes; die Veränderung gegenüber dem Vorjahr wird bis zur ersten Nachkommastelle berücksichtigt und die neue Summe zu Beginn jeder Versicherungsperiode auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Kann ich der Erhöhung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Es genügt, den Widerspruch rechtzeitig abzusenden; dann wird die Anpassung nicht wirksam. Ein Widerspruch kann jedoch einen vereinbarten Unterversicherungsverzicht entfallen lassen.
Was bedeutet der Unterversicherungsverzicht?
Er bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet und keinen Abzug vornimmt, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Wohnfläche dem Versicherungsschein entspricht, die Summe mit mindestens dem vorgegebenen Wert pro Quadratmeter berechnet wird und kein weiterer Hausratvertrag ohne Verzicht für denselben Ort besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025