Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung der GVO Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt wird, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung greifen gesonderte Regelungen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Termin, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Ob der Schutz tatsächlich zu diesem Zeitpunkt greift, hängt jedoch davon ab, dass der erste oder der einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten dafür gesonderte Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät oder gar nicht zahle?
In diesem Fall greifen die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags, unter deren Vorbehalt der angegebene Beginn steht.
Ist der im Versicherungsschein genannte Beginn ohne weitere Bedingungen gültig?
Nein, der genannte Zeitpunkt gilt vorbehaltlich der Regelungen zur rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025