Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung umfasst die Gefahr Leitungswasser Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien austritt, dazu frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und Hausfäulepilze, Grundwasser, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Heizungs- oder Klimaanlagen,
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser umfasst Wasser, das ungewollt aus Wasserleitungen, angeschlossenen Einrichtungen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien austritt. Auch bestimmte Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf zählen dazu. Zusätzlich sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes abgedeckt. Bestimmte Schäden – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden – sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Was zählt genau als Leitungswasser?
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, aus verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten ist. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser, nicht jedoch Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Sind auch Rohrbrüche durch Frost mitversichert?
Ja. Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren innerhalb von Gebäuden sowie frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Heizkörpern, Heizkesseln oder Boilern – soweit sie zum versicherten Hausrat gehören und die Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser abgedeckt?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch verursachten Rückstau sind nicht versichert.
Zahlt die Versicherung, wenn Wasser aus dem Aquarium den Inhalt beschädigt?
Nein. Schäden am Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025