Wann die GVO Versicherung in der Hausratversicherung bei Feuer und ähnlichen Gefahren zahlt, hängt davon ab, was genau als Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion oder Verpuffung gilt – ein Brand etwa ist ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Versichert sind zudem Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen sowie Fahrzeuganprall, während Schäden durch Erdbeben, Sengschäden und bestimmte Motor- oder Schaltschäden vom Schutz ausgenommen bleiben.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Versichert sind auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Explosion, Verpuffung
Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen. Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr (Brand) verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses (Brand) sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welche Feuer- und ähnlichen Gefahren im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt sind und wie die einzelnen Begriffe definiert werden. Dazu zählen Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, der Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen sowie der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen. Gleichzeitig werden Schäden benannt, für die kein Versicherungsschutz besteht, etwa Erdbeben, Sengschäden oder bestimmte Motor- und Schalterschäden – wobei einzelne dieser Ausschlüsse wieder gedeckt sind, wenn sie Folge eines versicherten Brandes sind.
Häufige Fragen
Was gilt versicherungstechnisch als Brand?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist, sind versichert.
Sind Überspannungsschäden durch Blitz abgedeckt?
Ja. Versichert sind Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten.
Wann ist ein Fahrzeuganprall nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist.
Sind Sengschäden ausgeschlossen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn die Sengschäden durch eine versicherte Gefahr wie einen Brand verursacht wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025