Die GVO Versicherung leistet in der Hausratversicherung Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen. Standardmäßig abgedeckt sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel; weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck lassen sich zusätzlich vereinbaren.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- Soweit zusätzlich vereinbart: die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch bestimmte Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder deswegen abhandenkommen. Zu den standardmäßig abgedeckten Gefahren zählen unter anderem Feuerereignisse, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck sind nur dann mitversichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung automatisch abgedeckt?
Automatisch versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder der Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Sind Überschwemmung und Erdbeben mitversichert?
Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur dann versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Zahlt der Versicherer auch, wenn Sachen nach einem Ereignis verloren gehen?
Ja, der Versicherer entschädigt nicht nur für zerstörte oder beschädigte Sachen, sondern auch für versicherte Sachen, die infolge eines der genannten Ereignisse abhandenkommen.
Ist ein versuchter Einbruch oder Raub ebenfalls versichert?
Ja, auch der Versuch eines Einbruchdiebstahls oder Raubs ist mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025